
Termin reservieren :
5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ab 15. Nov.
aktuelle Regelung für körpernahe Dienstleistungen wie Shiatsu:
+ einen gültigen 2G Nachweis mitbringen:
Impfung, Genesungs-Bescheid
+ Erstimpfung und einem zusätzlichen PCR-Test
(Wien 48h) möglich bis 6. Dezember
+ NEU: Diese Ausnahme wurde auf Schwangere ausgeweitet, dh diese benötigen keinen 2G Nachweis. Ein PCR Test (Wien 48h) ist gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung ausreichend.
+ eine FFP2 Maske beim Betreten der Praxis
+ bitte vor der Behandlung Hände waschen & desinfizieren
+ Das Tragen einer Maske bei der Behandlung für dich und mich ist freiwillig
Diese sind die Voraussetzung um dich behandeln zu können!
Solltest du Erkältungs- oder Erkankungssymptome bekommen,
bitte ich dich deinen Termin unbedingt abzusagen.


Ich bin Mitglied des österreichischen Dachverband für Shiatsu und Kooperations-Partner der Aktion SVA - Gesundheitshunderter.

